Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Olivimmo GmbH – Fahrzeugvermietung

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Olivimmo GmbH, Weiherstrasse 57, 8280 Kreuzlingen, E-Mail: info@sofortmieten24.ch (nachfolgend „Vermieterin“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Mieter“) im Zusammenhang mit der Anmietung von Lieferwagen über die Website oder auf anderem Weg.

Abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich von der Vermieterin anerkannt wurden.

2. Vertragsabschluss

Die Darstellung der Fahrzeuge und Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar.
Ein Mietvertrag kommt zustande, sobald der Mieter eine Buchung oder Anfrage stellt und diese durch die Vermieterin schriftlich (z. B. per E-Mail) bestätigt wird.

Die Vermieterin behält sich vor, Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Führerberechtigung und Nutzung

Das Fahrzeug darf ausschliesslich von der im Mietvertrag genannten Person geführt werden. Der Mieter muss im Besitz eines für die entsprechende Fahrzeugkategorie gültigen und in der Schweiz ausgestellten Führerausweises sein. Das Führen des Fahrzeugs ist nur Personen mit aktuellem Wohnsitz in der Schweiz gestattet. Die Überlassung des Fahrzeugs an Drittpersonen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Vermieterin erlaubt. Der Mieter haftet für das Verhalten von bewilligten Drittfahrern wie für eigenes Verhalten.

Die Nutzung des Fahrzeugs für Rennen, Lernfahrten, Fahrkurse, gewerbliche Personenbeförderung, illegale Zwecke oder Überbeladung ist untersagt.

4. Mietdauer und Rückgabe

Die Mietdauer ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.
Das Fahrzeug ist spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.

Bei verspäteter Rückgabe wird der nächsthöhere Tarif angewendet. Ab einer Verspätung von mehr als 2 Stunden ist die Vermieterin berechtigt, eine volle Tagesmiete zu verrechnen.

5. Preise, Kaution und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Es wird keine Kaution verlangt. Die Vermieterin behält sich jedoch das Recht vor, in besonderen Fällen eine Kaution zu erheben. Diese dient der Sicherstellung aller Ansprüche aus dem Mietverhältnis.
Die Zahlung des Mietpreises sowie einer gegebenenfalls verlangten Kaution ist vor Mietbeginn oder spätestens bei Fahrzeugübergabe fällig.
Die Vermieterin ist berechtigt, offene Forderungen mit einer hinterlegten Kaution zu verrechnen. Ein allfälliger Restbetrag wird nach Vertragsende zurückerstattet.

Der Mehrkilometerpreis beträgt CHF 0.50.- pro zusätzlich gefahrene Kilometer.

6. Übergabezustand, Treibstoff und Betriebskosten

Das Fahrzeug wird in sauberem, verkehrssicherem und betriebsbereitem Zustand übergeben.

Sämtliche Treibstoffkosten sowie laufende Betriebskosten (z. B. Nachfüllen von Öl oder Kühlwasser) gehen zu Lasten des Mieters.

Das Fahrzeug ist mit dem gleichen Treibstoffstand zurückzugeben, wie es übernommen wurde. Fehlmengen werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

7. Pflichten bei Unfall, Schaden oder Panne

Bei Unfall, Schaden, Diebstahl oder Panne ist der Mieter verpflichtet:

  • unverzüglich die Vermieterin zu informieren
  • bei Personenschäden oder Fremdschäden die Polizei zu verständigen
  • eine Unfallskizze anzufertigen und Personalien von Beteiligten und Zeugen festzuhalten
  • keine Schuldanerkenntnisse oder Zahlungen gegenüber Dritten abzugeben
  • Ein internationales Unfallprotokoll ist vollständig auszufüllen.

8. Versicherung und Haftung des Mieters

Das Fahrzeug ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Vollkasko versichert.

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch:

  • unsachgemässe Nutzung
  • Vertragsverletzungen
  • grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen.

Der Selbstbehalt im Schadensfall beträgt CHF 1’000.–.
Der Mieter haftet zudem für alle Schäden, die nicht durch eine Versicherung gedeckt sind (inkl. Nutzungsausfall, Wertminderung, Bonusverlust).

Eine Insassenversicherung besteht nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Mieter trägt sämtliche Kosten aus Verkehrsregelverstössen, Ordnungsbussen, Parkbussen, Mautgebühren, Verwaltungs- und Strafgebühren, die während der Mietdauer anfallen, unabhängig davon, ob diese erst nach Rückgabe des Fahrzeugs geltend gemacht werden.
Für die Bearbeitung und Weiterleitung solcher Bussen oder Behördenanfragen wird dem Mieter eine Handling Fee von CHF 30.– pro Vorgang in Rechnung gestellt.

9. Beschädigung, Verlust und Reparaturen

Der Mieter ist für jede Beschädigung sowie für den Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugs während der Mietdauer voll haftbar.

Der Mieter bestätigt durch Übernahme des Fahrzeugs dessen ordnungsgemässen Zustand. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.

Reparaturen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Vermieterin und ausschliesslich in einer von ihr bestimmten Werkstatt durchgeführt werden.

10. Fahrten ins Ausland & Fahrzeugüberwachung

Fahrten ins Ausland sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Vermieterin erlaubt. Für bewilligte Auslandfahrten wird eine pauschale Gebühr von CHF 10.– pro Mietverhältnis erhoben.
Die Vermieterin weist darauf hin, dass die Fahrzeuge mit GPS-Tracking-Systemen ausgestattet sind. Diese dienen ausschliesslich der Fahrzeugortung, Diebstahlsicherung und Vertragsüberwachung.

11. Stornierung und Nichtabholung

Stornierungen sind nur schriftlich möglich.

Bei Stornierungen am Tag des Mietbeginns oder bei Nichtabholung des Fahrzeugs schuldet der Mieter eine Entschädigung von 30% des Buchungsbetrags. Bereits entstandene Kosten können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

12. Gewährleistung

Die Vermieterin gewährleistet, dass das Fahrzeug bei Übergabe verkehrssicher ist.
Weitergehende Gewährleistungsansprüche werden – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

13. Haftung der Vermieterin

Die Vermieterin haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

  • Eine Haftung für:
  • Fahrzeugdefekte während der Mietdauer
  • Nutzungsausfall
  • Zeitverlust
  • Indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


14. Datenschutz

Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung auf der Website der Vermieterin.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.

Handelt es sich um einen Konsumentenvertrag, richtet sich der Gerichtsstand nach dem Schweizer Gerichtsstandsgesetz.
In allen übrigen Fällen ist Kreuzlingen (TG) ausschliesslicher Gerichtsstand. Die Vermieterin ist berechtigt, den Mieter auch an dessen Wohnsitz zu belangen.

Stand: 22.04.2026